Compliance auf Messen: Vermeiden Sie rechtliche Risiken

Die Teilnahme an einer Messe ist eine großartige Chance, das Unternehmen zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen und aktuelle Branchentrends zu entdecken.

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen kann der Messeauftritt ein Türöffner für neue Partnerschaften und Aufträge sein. Gleichzeitig ist es entscheidend, sich an grundlegende Compliance-Regeln zu halten, um rechtliche Risiken wie Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht zu vermeiden.

Ein erfolgreicher Messeauftritt lebt von einer starken Compliance-Kultur. Im Folgenden finden Sie drei Compliance-Richtlinien als Vorlage für Ihre internen Messehinweise, die Ihnen helfen können, rechtliche Stolperfallen zu umgehen und den Unternehmensauftritt professionell zu gestalten.

Keine Absprachen über Preise, Kunden oder Marktaufteilungen

Messen bieten reichlich Gelegenheit zum Netzwerken, oft auch mit direkten Wettbewerbern. Während allgemeine Gespräche über Branchentrends unbedenklich sind, sind Preisabsprachen oder Abmachungen zur Marktaufteilung verboten. Auch Absprachen über Kundenlisten, Preisstrategien und geografische Marktaufteilungen sind unzulässig. Der Austausch über geplante Preisanpassungen, kann als Kartellbildung gewertet werden und schwere Bußgelder nach sich ziehen.

Keine Weitergabe vertraulicher Informationen

Ein Messeauftritt soll das eigene Unternehmen ins beste Licht rücken, doch auch hier gilt: Vorsicht bei der Preisgabe von Informationen. Vertrauliche Daten wie neue Technologien, Design-Innovationen oder Strategien dürfen nicht leichtfertig geteilt werden, da sie andernfalls zur Stärkung eines Wettbewerbers beitragen könnten.

Durch die Weitergabe von vertraulichen Informationen könnte zudem gegen das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz verstoßen werden. Ebenso sollten interne Regelungen, wie beispielsweise der Verhaltenskodex Ihres Unternehmens und die Bestimmungen in Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, stets beachtet werden.

Ehrliche Werbung und transparente Kommunikation

Auf Messen möchten Unternehmen ihre Produkte möglichst attraktiv präsentieren. Dennoch ist Ehrlichkeit in der Werbung unerlässlich: Irreführende Behauptungen oder Übertreibungen können rechtliche Folgen haben und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens schädigen. Klare und faire Kommunikation ist daher eine unverzichtbare Compliance-Richtlinie.

Ein Produkt als „das Beste auf dem Markt“ anzupreisen, ohne diese Aussage belegen zu können, kann als irreführend und wettbewerbswidrig gelten. Auch die Bewerbung eines Produktes als umweltverträglich kann als „Greenwashing“ und Wettbewerbsverstoß gewertet werden, wenn diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht.

Disclaimer:

Dieser Artikel bietet lediglich eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine spezifische rechtliche Beratung. Die hier gegebenen Hinweise sind als Anregung für interne Compliance-Richtlinien gedacht.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich jederzeit an mich wenden.

 

Hier finden Sie einen One-Pager als Download zur Weitergabe an Ihre Mitarbeiter, damit sie auf der Messe rechtssicher unterwegs sind: Vorlage Messehinweise

 

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