Koalitionsvertrag 2025: Was die Elektro-Industrie und KMU wissen sollten

Ohne Elektronik funktioniert keine Innovation.

Letzte Woche hat die neue Bundesregierung ihren Koalitionsplan veröffentlicht. Er ist zwar kein Gesetz, aber ein politisch bindender Fahrplan, der die Richtung für die kommenden Jahre vorgibt.

Die Bundesregierung hat sich durch den Koalitionsvertrag 2025 dazu bekannt, massiv in Zukunftstechnologien zu investieren. Ob Künstliche Intelligenz, autonome Systeme, Drohnen oder vernetzte Produktionsstandorte – fast alle davon benötigen elektronische Komponenten.

Doch was bedeutet das konkret für die Elektronik-Industrie und vor allem für die kleine und mittlere Unternehmen dieses Sektors?

Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen

KMU sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft; sie machen rund 97 % der Unternehmen aus und stellen mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze. Der Koalitionsvertrag erkennt diese Bedeutung an. Diese Unternehmen sollen gezielt gefördert werden. Besonders wichtig ist, dass nicht nur finanzielle Unterstützung zugesagt wird, sondern auch rechtliche und bürokratische Erleichterungen.

Die neue Bundesregierung will sich in der EU für die Anhebung der KMU-Schwelle einsetzen. Nach der Definition der EU gehören Unternehmen mit bis zu einer Anzahl von unter 250 Beschäftigten und einer Bilanzsumme bis zu 50 Mio. € bzw. 43 Mio. € Umsatz zu den KMU. In Deutschland gilt nach dem IfM ein Unternehmen als KMU, wenn es weniger als 500 Beschäftigte und einen Umsatz von weniger als 50 Mio. € im Jahr hat.

Die Anhebung der KMU-Schwelle würde bewirken, dass künftig mehr Unternehmen Förderprogrammen nutzen können. Ein klarer Vorteil für viele Unternehmen, die sich so besser aufstellen können.

Zudem würden mehr Unternehmen von gesetzlichen Ausnahmen und Erleichterungen profitieren (z.B. im Rahmen der CSRD), die speziell für KMU geschaffen wurden, .

Umwelt- und Produkt-Compliance

Ein weiteres zentrales Thema für die Elektronik-Industrie ist im Koalitionsvertrag die Umwelt- und Produkt-Compliance.

Auch wenn ein Totalverbot von PFAS (Per- und Polyfluorierte Chemikalien) abgelehnt wird, wird sich die künftige Bundesregierung im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes  für eine ausgewogene Regulierung einsetzen. Dies könnte dazu führen, dass die Stoffliste der Chemikalienverordnung REACH erheblich ergänzt wird.

Unternehmen müssen sich auf die zeitnahe Ersetzung noch zu bestimmender PFAS durch andere Stoffe einstellen. Für die Elektro-Industrie bedeutet das, dass Designänderungen bei Komponenten notwendig werden.

Insbesondere für Hersteller wird es deshalb immer wichtiger, Informationen zu den verwendeten Substanzen korrekt zu dokumentieren und in transparenter Weise an ihre Kunden zu kommunizieren. Hierbei spielen die PCN (Product Change Notifications) eine zentrale Rolle, die Unternehmen dazu verpflichten, Änderungen an den verwendeten Stoffen rechtzeitig mitzuteilen.

Die Reform des Verpackungsgesetzes wird eine Anpassung an die EU-Verpackungsverordnung mit sich bringen, die Unternehmen zur ordnungsgemäßen Verpackungsentsorgung und -verwertung verpflichtet. Die Einführung von chemischem Recycling wird zudem in die bestehende Abfallhierarchie integriert. Unternehmen, die sich mit Abfall- und Recyclingtechnologien beschäftigen, müssen sich auf neue Vorgaben einstellen. Es werden auch Strategien zur Abfallvermeidung und zum Einsatz von Rezyklaten (recyceltem Material) gefördert.

Die Optimierung der Rücknahmesysteme für Batterien und elektronische Geräte wird die Logistik und das Reporting in Unternehmen betreffen, die Batterien oder Geräte verkaufen. Diese müssen sicherstellen, dass sie weiterhin für die ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung verantwortlich sind.

Der Koalitionsvertrag betont die Pragmatik der Kreislaufwirtschaft und fordert Unternehmen auf, geschlossene Stoffkreisläufe zu fördern. Hier kommen Rohstoffpartnerschaften und die digitale Rückverfolgung von Materialien ins Spiel – das bietet Chancen für Unternehmen, die in Ressourcenschonung und Recyclingtechnologien investieren.

Verwendung vertrauenswürdiger Komponenten in KRITIS

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Verwendung vertrauenswürdiger Komponenten. Der Koalitionsvertrag fordert, dass nur noch vertrauenswürdige Komponenten in kritischen Infrastrukturen (KRITIS) verbaut werden dürfen.

Diese Regelung wird die Anforderungen an die Qualität und Sicherheit von Bauteilen verschärfen und die Branche vor neue Herausforderungen stellen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie noch stärker auf die Herkunft und die Qualität ihrer Bauteile achten müssen. Sie sind dadurch herausgefordert, sich noch stärker gegen Counterfeiting zu schützen.

Mehr Transparenz

Ein weiterer wichtiger Punkt des Koalitionsvertrags ist, dass die Transparenz im Sinne des Geldwäschegesetzes gestärkt werden soll.

Schon heute ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet seine wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu registrieren. Das sorgt für mehr Klarheit und macht es leichter, Unternehmensstrukturen nachzuvollziehen.

Fazit: Chancen und rechtliche Anpassungen für KMU

Der Koalitionsvertrag 2025 eröffnet KMU in der Elektro-Industrie zahlreiche Chancen, wenn sie sich darauf ausrichten, mit den Zukunftstechnologien zusammenzuarbeiten.

Für KMU ist es jetzt an der Zeit, sich rechtzeitig auf diese Veränderungen einzustellen und ihre Verträge sowie ihre Compliance-Management-Systeme zu optimieren. Falls Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Produkt-Compliance-Vorgaben oder der Umsetzung von REACH benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie mich direkt oder besuchen Sie meine Website für individuelle Beratung.

Bedeutung des Koalitionsvertrags für Elektronik KMU_15.04.2025

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