Geschenke in der Weihnachtszeit: 5 Compliance-Tipps für Unternehmen

Compliance: Geschenke für Geschäftspartner

Die Weihnachtszeit naht, und damit auch die Frage: Was darf ich Kunden oder anderen Geschäftspartnern schenken? Was ist rechtlich erlaubt?

Ein hochwertiger Wein, eine Einladung zum Essen oder eine kleine Aufmerksamkeit wie ein personalisierter Kugelschreiber – Geschenke sollen Beziehungen stärken. Doch was als freundliche Geste gedacht ist, kann im geschäftlichen Kontext schnell zu rechtlichen Unsicherheiten führen.

In diesem Artikel finden Sie einige Punkte, die man beim Schenken beachten sollten. Außerdem steht Ihnen eine Entscheidungshilfe für Geschenke an Business Partner als kostenlosen Download zur Verfügung, um schnell und einfach die richtige Entscheidung zu treffen.

1. Besondere Vorsicht bei Geschenken an Amtsträger

Amtsträger unterliegen besonders strengen Regeln. Schon kleine Aufmerksamkeiten können problematisch sein. Fällt ein Unternehmen unter die Regelungen des FCPA (Foreign Corrupt Practices Act), können seine Mitarbeiter als Amtsträger gelten, wenn der Staat eine signifikante Kontrolle oder Beteiligung an dem Unternehmen hat.

In Deutschland könnten § 299 und § 300 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit) einschlägig sein. Schenkungen, die als Versuch zur Beeinflussung wahrgenommen werden könnten, sind hier strafrechtlich relevant. Ein guter Indikator: Fragen Sie sich, ob das Geschenk einen Interessenkonflikt schaffen könnte.

2. Keine fixen gesetzlichen Grenzen – aber sozialadäquates Verhalten zählt

Es gibt in Deutschland keine gesetzlich festgelegten Wertgrenzen für Geschenke. Stattdessen gilt der Grundsatz der Sozialadäquanz: Ein Geschenk oder eine Einladung sollte im Rahmen des üblichen gesellschaftlichen Umgangs stehen. Ein Geschäftsessen im lokalen Restaurant mag vertretbar sein, während ein luxuriöses Dinner schnell kritisch wird.

Ratsam ist es deshalb, alle Geschenke und Einladungen zu dokumentieren. Eine transparente Aufzeichnung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor späteren Vorwürfen.

3. Einladungen sind ebenfalls Geschenke

Auch Einladungen zu Reisen, Veranstaltungen oder in Restaurants gelten auch als Geschenk. Achten Sie darauf, dass diese angemessen sind und nicht den Eindruck erwecken, Vorteile oder eine konkrete Entscheidung des Business Partners dadurch bewirken zu wollen.

Ein guter Ansatz: Prüfen Sie, ob die Einladung sozialadäquat ist – passt sie in den Kontext der Geschäftsbeziehung und zu den üblichen Gepflogenheiten in Ihrer Branche?

4. Unternehmensrichtlinien: Im Zweifel nachfragen

Manche Unternehmen haben strikte Richtlinien, die Geschenke oder Einladungen verbieten. Es kann daher hilfreich sein, im Vorfeld beim Geschäftspartner nachzufragen, ob Geschenke erlaubt sind. Dies Missverständnisse zu vermeiden.

5. Tabu: Geldgeschenke und Gutscheine

Grundsätzlich sollten Geldgeschenke und Gutscheine vermieden werden. Sie wirken schnell wie eine Bestechung und lassen sich nur schwer rechtfertigen.

Geschenke und Einladungen können Brücken bauen – oder riskante Stolperfallen sein. Mit einer durchdachten Strategie, klaren Dokumentationen und dem richtigen Maß an Vorsicht sichern Sie sich ab.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Geschenke-Richtlinie oder bei Anti-Korruptionsmaßnahmen?
Ich berate Sie gerne – sei es bei einer individuelle Compliance-Strategie, bei rechtlichen Fragen oder bei der praktischen Umsetzung. Kontaktieren Sie mich noch heute!

Nutzen Sie die Entscheidungshilfe für Geschenke an Business Partner als praktischen Leitfaden, um schnell und sicher die richtige Entscheidung zu treffen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.

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