Lieferketten Compliance

Lieferkettensorgfaltspflichten

Seien Sie einen Schritt voraus

Lieferketten-
sorgfaltspflichten

Seien Sie einen Schritt voraus

In der heutigen Geschäftswelt ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mehr als nur eine Formalität.

Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sind die Anforderungen bereits Realität, und mit der CS3D / CSDDD (EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2024/1760) wird der Druck auf alle Unternehmen weiter zunehmen. Die EU-Richtlinie übertrifft die Anforderungen des LkSG noch und sieht eine Haftung für grob fahrlässige und vorsätzliche Verstöße vor.

Vielleicht ist Ihr Unternehmen aktuell noch nicht direkt betroffen, doch der Druck aus Ihrer Lieferkette wächst möglicherweise schon jetzt. Verlangen auch Ihre Geschäftspartner immer mehr Transparenz über ihre Lieferkette und die Einhaltung von Lieferanten Code of Conducts?

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Weichen für die Zukunft zu stellen und sich einen entscheidenden Vorteil zu sichern.

Warum Sie jetzt aktiv werden sollten

Je früher Sie handeln, desto besser sind Sie in der Lage, potenzielle Risiken in Ihrer Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Ein proaktiver Ansatz zeigt nicht nur Verantwortung, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren.

Ihre Reputation profitiert von einem engagierten Vorgehen bei sozialen und ökologischen Themen, und das bringt Ihnen einen klaren Vorteil im Wettbewerb.

Wer vorbereitet ist, wird nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern kann auch seine Prozesse optimieren und die Lieferkette stabil und nachhaltig gestalten. Jetzt ist die Zeit, Ihre Lieferantenbewertungen auf den einschlägigen Plattformen zu verbessern und Ihre Geschäftsbeziehungen zu sichern.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen bestens aufgestellt ist – für heute und für die Zukunft.

Meine Leistungen für Sie

  • Risikomanagement: Von der Identifikation bis zur Implementierung – ich unterstütze Sie dabei, Risiken in Ihrer Lieferkette zu erkennen und zeige Ihnen Ansätze zur Risikominderung auf.
  • Lieferantenbewertung und -auswahl: Ich begleite Sie bei der Definition und Implementierung klarer Auswahl- und Bewertungskriterien, um fundierte Entscheidungen bei der Lieferantenauswahl zu treffen.
  • Gesetzliche Sorgfaltspflichten: Hinsichtlich gesetzlicher Sorgfaltspflichten identifiziere ich für Sie die spezifischen Anforderungen, die Ihr Unternehmen erfüllen muss, und unterstütze Sie bei der Integration dieser Vorschriften in Ihre Abläufe.
  • Mitarbeiterschulungen: Mit praxisnahen Schulungen vermittle ich Ihrem Team alle wesentlichen Aspekte des LkSG und nachhaltiger Lieferketten, damit alle auf dem neuesten Stand sind
  • Dokumentation und Berichte: Ich unterstütze bei der Erstellung der notwendigen Berichte und Dokumentationen, um Ihre Compliance-Anforderungen transparent und nachvollziehbar zu erfüllen.
  • Verhaltenskodex und Vertragsklauseln: Ich erstelle für Sie Verhaltenskodizes und rechtssichere Vertragsklauseln, die Ihre Lieferanten binden und Ihr Unternehmen schützen.
  • Richtlinien und Policies: Ihre Unternehmenskultur erhält durch maßgeschneiderte Richtlinien und Policies, wie etwa einer Human Rights Policy, klare Handlungsempfehlungen und eine solide Grundlage.
  • Statements: Ich unterstütze Sie mit der Formulierung von Unternehmensrichtlinien und offiziellen Statements, die Ihre Position gegenüber Geschäftspartnern klar und transparent darstellen.
  • Hinweisgebersystem: Erfahren Sie hier, wie ein effektives Hinweisgebersystem zur Verbesserung Ihrer Compliance beitragen kann.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Lieferketten-Compliance optimieren.

Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.

FAQ

Durch das Gesetz sollen Menschen- und Umweltrechte sowie faire Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten gestärkt werden. Im Einzelnen sind dies:

    • Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei
    • Recht auf faire Löhne
    • Recht auf Zusammenschluss und Beitritt zu Gewerkschaften
    • Schutz vor Diskriminierung
    • Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz
    • Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
    • Verhinderung von Umweltverschmutzung: Wasser, Boden, Luft
    • Schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen

Ja, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt grundsätzlich auch für Lieferanten außerhalb der EU. Unternehmen sind verpflichtet, ihre gesamte Lieferkette zu überprüfen, unabhängig davon, in welchem Land sich die einzelnen Lieferanten befinden. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmen nicht nur Ihre direkten Lieferanten in Deutschland oder der EU im Blick behalten müssen, sondern auch Ihre Lieferanten in anderen Ländern.

Kunden können Pflichten aus dem LkSG nicht direkt auf andere Unternehmen abwälzen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes liegt beim jeweiligen Unternehmen. Allerdings können Kunden indirekt Einfluss auf die Lieferketten nehmen, wenn sie ihre Kaufentscheidung von der Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten durch Ihr Unternehmen abhängig machen.

Forderungen nach pauschalen Zusicherungen zur Einhaltung aller Menschenrechte oder die Übernahme von kostenintensiven Maßnahmen sollten Sie in angemessener Weise ablehnen, ohne Ihre Geschäftsbeziehung zu gefährden. Ich unterstütze Sie dabei!

Auch wenn Sie aufgrund von Erfahrungswerten annehmen, dass in Ihrem Unternehmen kaum Risiken bestehen, verlangt das Gesetz, dass Sie durch eine Risikoanalyse das tatsächliche Risiko ermitteln.

Diese dient dazu, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Selbst wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass das Risiko gering ist, sollten Sie die Ergebnisse der Risikoanalyse dokumentieren. Zudem ist es empfehlenswert, grundlegende Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu ergreifen.

Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche Maßnahmen dies für Ihr Unternehmen sind.

Eine große Lieferantenbasis stellt eine Herausforderung dar. Mit einer effizienten Strategie und geeigneten Tools können Sie den Überblick behalten. U.a. könnte man in diesem Fall risiko-angemessen priorisieren. Dazu ist jedoch eine vorherige Risikoeinschätzung notwendig.

Ich unterstütze Sie gern mit einer maßgeschneiderte risiko-angemessenen Lösung.